Information
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FAQ
- Wie oft muss unser Personal geschult werden, um rechtssicher zu sein?
Die Erstausbildung (z.B. Staplerschein, Brandschutzhelfer) ist die Grundlage. Danach ist eine jährliche Unterweisung für die Bediener von Arbeitsmitteln (Stapler, Hubarbeitsbühnen) gemäß DGUV V1 Pflicht. Im Brandschutz ist eine Auffrischung
der Helfer alle 1-5 Jahre empfohlen.((entsprechend Gefährdungsbeurteilung)
- Was passiert, wenn wir die neuen Normen (z.B. ASR A2.2) ignorieren?
Bei einem Arbeitsunfall oder einer
Betriebsbegehung drohen empfindliche Konsequenzen. Dazu gehören Bußgelder, der Verlust des Versicherungsschutzes und im schlimmsten Fall strafrechtliche Folgen für die Geschäftsführung wegen Organisationsverschuldens.
- Sind Ihre Stapler- und Hubarbeitsbühnen-Schulungen bundes- oder europaweit gültig?
Ja. Unsere Ausbildungen sind nach den Anforderungen der DGUV und mit den Zertifikaten von TÜV / DEKRA konform. Die erworbenen Befähigungsnachweise sind in ganz Deutschland und im EU-Raum anerkannt.
- Wer ist für die Einhaltung der Vorschriften in unserem Betrieb verantwortlich?
Letztlich liegt die Gesamtverantwortung immer bei der Unternehmensführung. Wir helfen Ihnen, diese Pflichten zu delegieren durch die Ausbildung Ihrer Mitarbeiter oder die Übernahme als Externer Brandschutzbeauftragter.
- Müssen wir unsere PSA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) wirklich jährlich prüfen lassen?
Ja, die DGUV G 312-906 schreibt vor, dass die PSA mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden muss. Wir übernehmen diese Prüfung gerne für Sie vor Ort.